Sind Elektrokontrollen bei Wasserfahrzeugen wie z.B. Schiffen und Booten obligatorisch?

07. März 2022

Christian Härz
Christian Härz

Christian Härz

Sind Elektrokontrollen bei Wasserfahrzeugen wie z.B. Schiffen und Booten obligatorisch?
Sind Elektrokontrollen bei Wasserfahrzeugen wie z.B. Schiffen und Booten obligatorisch?

Frage: Ich habe gelesen, dass die regelmässige Elektrokontrolle bei Schiffen, Booten usw. obligatorisch ist. Bin ich dazu verpflichtet eine Elektrokontrolle durchzuführen?

Elektrokontrollen bei Schiffen obligatorisch

Elektrokontrollen bei Wasserfahrzeugen sind in der Schweiz obligatorisch und sollen Gefahren für Mensch, Tier und Umwelt verhindern. Folgende Wasserfahrzeuge sind betroffen:

Vergnügungsschiffe, Sportboote & Yachten

Arbeitsschiffe

Güterschiffe

Ausnahme

Ausgenommen sind elektrische Installationen bis zu 24 V auf Vergnügungsschiffen Ziff. 14, Sportbooten Ziff. 15 sowie Arbeitsschiffe Ziff. 2 Art. 2 Bst a BSV.

Diese Weisung gilt für Wasserfahrzeuge gemäss Art. 2 Bst. a der Binnenschifffahrtsverordnung insbesondere für:

  • Ziff. 1: ein Wasserfahrzeug oder einen anderen zur Fortbewegung auf oder unter der Wasseroberfläche bestimmten Schwimmkörper oder ein schwimmendes Gerät;
  • Ziff. 2 Schiffe mit Maschinenantrieb oder Motorschiffe, auch Arbeitsschiffe (schwimmende Geräte wie Mähmaschinen, Rammen, Schiffe der Berufsfischerei, Schiffe von Kantonen und Gemeinden etc., welche zur Arbeit benötigt werden);
  • Ziff. 5 schwimmende Geräte wie Bagger, Krane und Hebeböcke;
  • Ziff. 6 Fahrgastschiffe;
  • Ziff. 8 Güterschiffe;
  • Ziff. 14 Vergnügungsschiffe;
  • Ziff. 15 Sportboote, die dem Geltungsbereich der Richtlinie 94/25/EG 2003/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Juni 1994 zur Änderung der Richtlinie zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Sportboote unterstehen.
Anwendbar auf:Nicht anwendbar auf
Neue elektrische InstallationenElektrische Installationen bis zu 24 V auf Vergnügungsschiffen Ziff. 14
Umzubauende elektrische InstallationenElektrische Installationen bis zu 24 V auf Sportbooten Ziff. 15
Zu erweiternde InstallationenElektrische Installationen bis zu 24 V auf Arbeitsschiffe Ziff. 2 Art. 2 Bst a BSV

Die Kontrolle von elektrischen Installationen auf Schiffen stützt sich auf die Weisung Art. 3 Abs. 3 der Verordnung vom 7. November 2001 über elektrische Niederspanungsinstallation (NIV; SR 734.27).

Wann ist die Elektrokontrolle bei Wasserfahrzeugen fällig?

Die periodische Kontrolle ist in der Regel mindestens alle 10 Jahre zu veranlassen. Bei Handänderungen von Schiffen nach Ablauf von fünf Jahren seit der letzten Kontrolle wird ebenfalls eine erneute Kontrolle fällig.

Ein Schiff muss alle drei Jahre durch die Schifffahrtskontrolle des jeweiligen Kantons überprüft werden. Bei dieser Kontrolle muss der Sicherheitsnachweis (SiNa) vorgezeigt werden.

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