07. März 2022
Christian Härz
Frage: Ich habe gelesen, dass die regelmässige Elektrokontrolle bei Schiffen, Booten usw. obligatorisch ist. Bin ich dazu verpflichtet eine Elektrokontrolle durchzuführen?
Elektrokontrollen bei Wasserfahrzeugen sind in der Schweiz obligatorisch und sollen Gefahren für Mensch, Tier und Umwelt verhindern. Folgende Wasserfahrzeuge sind betroffen:
Ausgenommen sind elektrische Installationen bis zu 24 V auf Vergnügungsschiffen Ziff. 14, Sportbooten Ziff. 15 sowie Arbeitsschiffe Ziff. 2 Art. 2 Bst a BSV.
Diese Weisung gilt für Wasserfahrzeuge gemäss Art. 2 Bst. a der Binnenschifffahrtsverordnung insbesondere für:
Anwendbar auf: | Nicht anwendbar auf |
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Neue elektrische Installationen | Elektrische Installationen bis zu 24 V auf Vergnügungsschiffen Ziff. 14 |
Umzubauende elektrische Installationen | Elektrische Installationen bis zu 24 V auf Sportbooten Ziff. 15 |
Zu erweiternde Installationen | Elektrische Installationen bis zu 24 V auf Arbeitsschiffe Ziff. 2 Art. 2 Bst a BSV |
Die Kontrolle von elektrischen Installationen auf Schiffen stützt sich auf die Weisung Art. 3 Abs. 3 der Verordnung vom 7. November 2001 über elektrische Niederspanungsinstallation (NIV; SR 734.27).
Die periodische Kontrolle ist in der Regel mindestens alle 10 Jahre zu veranlassen. Bei Handänderungen von Schiffen nach Ablauf von fünf Jahren seit der letzten Kontrolle wird ebenfalls eine erneute Kontrolle fällig.
Ein Schiff muss alle drei Jahre durch die Schifffahrtskontrolle des jeweiligen Kantons überprüft werden. Bei dieser Kontrolle muss der Sicherheitsnachweis (SiNa) vorgezeigt werden.
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