07. März 2022
Christian Härz
Frage: Ich habe ein Sportboot gekauft. Nun wurde mir gesagt, dass automatisch eine Elektrokontrolle fällig wird. Stimmt das?
Das ist korrekt.
Eine Elektrokontrolle ist grundsätzlich bei jeder Handänderung fällig. Gemäss Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen (NIV) müssen elektrische Installationen bei einer Handänderung überprüft werden.
Eine Ausnahme gilt nur, wenn innerhalb der letzten fünf Jahre eine ordentliche Elektrokontrolle durchgeführt wurde.
Die Elektrokontrolle darf nur von einem unabhängigen Kontrollorgan wie der Elektrokontrollen Schweiz AG oder einer akkreditierten Inspektionsstelle gemäss Art. 35 Abs. 5 NIV durchgeführt werden.
Unabhängig heisst, von einer Firma, die weder an der Planung, der Durchführung oder der Erstellung beteiligt war. Allfällige Mängel müssen von einer Installationsfirma, welche von der Kontrollstelle unabhängig ist, behoben werden
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