Elektrokontrolle bei Schiffen

Der Anlagebesitzer ist gemäss schweizerischer Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) verpflichtet, elektrische Installationen ein erstes Mal nach der Erstellung und später periodisch überprüfen zu lassen. Falls Mängel vorhanden sind, müssen diese zwingend behoben werden. Durch eine regelmässige Elektrokontrolle sollen Gefahren für Mensch, Tier und Umwelt verhindert werden. 

Die Elektrokontrolle muss von einem unabhängigen Kontrollorgan wie der Elektrokontrollen Schweiz AG durchgeführt werden.

Werft

Prüftage pro Region

Jeweils am letzten Wochentag des Monats finden in folgenden Regionen Elektrokontrollen bei Schiffen statt:

Mittwoch | Region Luzern & ZugDonnerstag | Region BodenseeFreitag | Region Zürich
ÄgeriseeBodenseeGreifensee
Baldeggersee
Pfäffikersee
Hallwilersee
Walensee
Lauerzersee
Zürichsee
Sarnersee

Sempachersee

Vierwaldstättersee

Zugersee

Einsatzgebiet

Wir sind in der ganzen Schweiz tätig.

Befindet sich Ihr Schiff im grünen Kartenbereich, gelten diese Preise. Im blauen Bereich, wird eine Wegpauschale dazugerechnet.

Wichtig zu Wissen

Regelmässige Elektrokontrolle

Ein Schiff muss alle drei Jahre durch die Schifffahrtskontrolle des jeweiligen Kantons überprüft werden. Bei dieser Kontrolle muss der Sicherheitsnachweis vorgezeigt werden.

Änderungen bei Schiffen

Nach Änderungen und Ergänzungen der elektrischen Installation

a) auf Vergnügungsschiffen, Arbeitsschiffen und Sportbooten mit Spannungen über 24 V hat der Halter oder Eigentümer des Schiffs die Installation erneut prüfen und bescheinigen zu lassen. Die Änderungen sind im Handbuch für den Eigner nachzutragen.

b) auf Fahrgastschiffen und anderen Schiffen sind die betreffenden Schemas zu berichtigen und im Schiffbuch nachzutragen. Die Kontrolle ist durch den Eigentümer, Halter oder die Schifffahrtsunternehmung zu veranlassen.

Handänderung bei Schiffen

Bei Handänderungen von Schiffen nach Ablauf von fünf Jahren seit der letzten Kontrolle wird eine erneute Kontrolle fällig.

Unterhaltspflicht von Schiffen

Der Eigentümer, Halter oder die Schifffahrtsunternehmung haben dafür zu sorgen, dass die elektrische Installation jederzeit dem vorschriftsgemässen Zustand entspricht. Die fälligen Kontrollen (Ziffern 2.5 bis 2.8) sind fristgerecht zu veranlassen.

Dokumentation für den Sicherheitsnachweis bei Schiffen

Im Sicherheitsnachweis müssen mindestens die folgenden Angaben enthalten sein:

  • Schiffshalter (Name, Adresse);
  • Schiffsdaten (Marke, Typ und Kennzeichen oder Schalen-Nummer [HIN]);
  • Beschreibung der Installation einschliesslich allfälliger Besonderheiten;
  • Kontrollperiode;
  • Datum der Kontrolle;
  • Ergebnis der Schlusskontrolle nach Art. 24 NIV, inkl. Protokoll der Funktionsprüfung;
  • Name und Adresse der kontrollberechtigten Person und das Ergebnis der Abnahme- oder periodischen Kontrolle.

6 Gründe für eine Elektrokontrolle durch die Elektrokontrollen Schweiz AG

  • Elektrokontrollen werden innert 15 Arbeitstagen durchgeführt.
  • Unsere Preise liegen im Durchschnitt rund 15 Prozent unter den Preisempfehlungen des Verbands Schweizer Elektrokontrollen.
  • Die Elektrokontrolleure der EKS haben alle mindestens 10 Jahre Berufserfahrung.
  • Bei Mängeln unterscheiden wir zwischen Baumängeln, Mängeln infolge Abnutzung oder Laieninstallationen. Das hat zur Folge, dass die Eigentümerschaft nicht in jedem Fall die Kosten zu tragen hat.
  • Höhere Wirtschaftlichkeit durch professionelle Beratung unserer Sicherheitsexperten in allen Anliegen von der Sanierung bis zu Neuinvestitionen.
  • Ihre Sicherheit hat für uns höchste Priorität, weshalb uns eine verantwortungsvolle und gewissenhafte Prüfung am Herzen liegt.